Wissenschaftliche Mitarbeiterin Jura – Uni Augsburg
Wenn Richten, … dann aufrichten – Ein (Straf-) Urteil über einen Menschen zu fällen ist nur legitim, wenn es auch dem Zweck dient, diesen wieder in die Gesellschaft zu integrieren, ihn von künftigen Straftaten abzuhalten. Der Staat muss die Ursachen der Strafbarkeit bekämpfen, Perspektiven aufzeigen, ein Wegweiser auf dem Weg zurück in die Legalität sein. Er muss die Verantwortung für jeden Einzelnen übernehmen. Er darf nicht nur richten, er muss auch aufrichten!
Deutschland
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