„Über etwas/jemanden richten“, sogar „jemanden hinrichten“, die Häufigkeit des Gebrauchs und Konnotationen des Wortes „Richten“ gehen oft ins Negative und beziehen sich auf andere. Dabei geht verloren, dass ein guter „Richter“ seinen gesamten Erfahrungshorizont, seine Weisheit, Objektivität und Güte einsetzen sollte – kurz, er sollte sich selbst aufrichten, wenn er richtet. Ein guter Richtspruch, ein gutes Urteil, kann nämlich durch seine Klarheit, Eleganz, Prägnanz und Qualität sehr wohl entwaffnend, richtungsweisend, aufrichtend und eine Inspiration sein. Bei der Besetzung von Positionen mit Entscheidungsmacht sollte statt auf pure Fachkompetenz viel mehr Wert auf die Urteilsfähigkeit und deren Umsetzung gelegt werden. „
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